Elektronische Patientenakte

18. Mai 2026

Die elektronische Patientenakte (ePA)


Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung wichtiger Gesundheitsinformationen, die Sie selbst nutzen und verwalten können. Darin können zum Beispiel Arztberichte, Befunde, Röntgenbilder oder Ihr Impfpass gespeichert werden.


Wichtig ist: Sie entscheiden, welche Daten in Ihrer Akte landen und welche Ärzte oder Therapeuten darauf zugreifen dürfen. Sie können Zugriffsrechte jederzeit vergeben, einschränken oder entziehen. Außerdem haben Sie das Recht, Dokumente selbst hochzuladen oder zu löschen.


Die Nutzung der ePA ist freiwillig, d. h. Sie müssen sie nicht anlegen, können aber von Vorteilen profitieren: Ihre behandelnden Ärzte oder Therapeuten erhalten schneller einen Überblick über Ihre Krankengeschichte, Doppeluntersuchungen lassen sich vermeiden, und Sie behalten selbst einen besseren Überblick über Ihre Gesundheit.


Kurz gesagt: Die ePA gehört Ihnen. Sie haben die Kontrolle über Inhalte und Zugriffsrechte, und Sie entscheiden, ob und wie Sie sie nutzen.



Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618


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